„Doppelt verblindet“ bedeutet dabei, dass weder die Patientinnen wissen, ob sie in Gruppe A oder B teilnehmen, noch die betreuenden Ärztinnen Informationen zu den Gruppenzuordnungen erhalten.
Warum aber ist dies im Fall der BehandlerInnen wichtig?
Es gibt ein Phänomen, das heißt „Placebo by proxy“ – darunter versteht man einen Placeboeffekt (dazu gibt es bereits Beiträge von mir), der über eine andere Person wirkt.
Gut bekannt ist dies aus der Kinderheilkunde oder der Tiermedizin. Die Überzeugung von Eltern oder BesitzerInnen, dass ein Präparat wirksam ist, führt meist zu deren Entspannung. Sie beginnen sich anders (ruhiger, zuversichtlicher) zu verhalten und sowohl mit Worten, als auch nonverbal, so zu kommunizieren, dass der oder die Erkrankte mehr hilfreiche Unterstützung erfährt.
Auch in professionellem Umfeld, wie im Rahmen einer ärztlichen Betreuung, aber, wie erwähnt, ebenfalls in Studien, fällt der Placebo-by-proxy-Effekt ins Gewicht.
Und natürlich gibt es auch den gegenteiligen Effekt, der Noceby-by-proxy genannt wird.